Allgemeine Geschäftsbedingungen der EasyWorx GmbH

Allgemeine Geschäfts- bedingungen der EasyWorx GmbH

1. Allgemeines und Geltungsbereich
  1. Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen

    EasyWorx GmbH
    Engesserstr. 6
    79108 Freiburg im Breisgau

    – nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet –

    und Kunden, die den Bezug der Dienste des Anbieters durch die Kunden zum Gegenstand haben, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB bezeichnet – in ihrer jeweils gültigen Fassung.

  1. Der Anbieter erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde vom Anbieter schriftlich oder in elektronischer Form (Textform) zugestimmt.
  1. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Bedingungen und bedürfen der Textform. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem Anbieter abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Textform.
  1. Der Anbieter ist berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen jedoch mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen werden dem Kunden Anbieter per E-Mail frühzeitig mitgeteilt. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sollte der Kunde von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, gilt die Änderung als abgelehnt und die bestehende Version der AGB bleibt unverändert gültig. Unberührt bleibt hiervon das Recht auf Kündigung des Vertrages durch den Anbieter.
  1. Der Anbieter bietet seine Leistungen ausschließlich für die gewerbliche Nutzung an. Der Kunde erklärt, dass er als oder für ein Unternehmen, d.h. in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder für eine öffentliche Körperschaft handelt.
2. Vertragsgegenstand
  1. Der Anbieter erbringt für den Kunden Dienstleistungen (nachfolgend als „Dienste“ bezeichnet) über das Medium Internet im Bereich Handwerker Software.
  1. Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Software „template“ (nachfolgend als „Software“ bezeichnet) des Anbieters zur Nutzung über das Internet und Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters.
  1. Dem Anbieter ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Anbieter nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
3. Softwareüberlassung
  1. Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Anbieter die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
  1. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters unter www.easy-worx.de.
  1. Der Anbieter beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
  1. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
4. Nutzungsrechte an der Software
  1. Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages / der gebuchten Laufzeit bestimmungsgemäß zu nutzen.
  1. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
  1. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Anbieters, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.
5. Einräumung von Speicherplatz
  1. Der Anbieter überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte gemäß des gebuchten Leistungspaketes speichern. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Anbieter den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit beim Anbieter.
  1. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
  1. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
  1. Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.
  1. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

6. Support

  1. Der Umfang des Supports wird gesondert vereinbart.
  1. Der Anbieter wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren Dienste innerhalb der auf der Web-Site www.easy-worx.de veröffentlichten Geschäftszeiten nach Maßgabe der Support Policy des Anbieters, nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten.
7. Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
  1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
  1. Die Überwachung der Grundfunktionen der Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der Dienste erfolgt von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung schnellstmöglich ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb einer angemessenen Zeit möglich sein sollte, wird der Anbieter den Kunden davon schnellstmöglich unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, elektronisch, z.B. über ein Pop-Up o.Ä. innerhalb des Dienstes oder per E-Mail verständigen.
  1. Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach § 1 (2) dieses Vertrags beträgt 98,0 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
8. Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
  1. Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde selbst verantwortlich, die von ihm benötigten Daten herunterzuladen, zu exportieren oder auf sonstigen Wegen, in für ihn ausreichendem Maße abzusichern. Der Anbieter trägt keine Garantie für das Abspeichern der benötigten Kunden Daten durch den Kunden beim Kunden, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  1. Der Kunde muss für den Zugriff auf die Dienste seinen Benutzernamen/ „Unique Identifier“ (E-Mail Adresse) angeben und ein Passwort generieren. Der Kunde ist verpflichtet das Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
  1. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
  1. Der Kunde verpflichtet sich keine Inhalte hochzuladen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Dienste des Anbieters gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass die auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz hochgeladenen Inhalte nicht mit schadhaftem Code, Viren, Würmern oder sonstiger Schadsoftware behaftet sind. Für diese Inhalte und Handlungen übernimmt der Anbieter keine Verantwortung. Der Anbieter behält sich vor, Dateien mit oben beschriebenem Inhalt abzulehnen.
9. Vergütung
  1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters.
  1. Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
10. Mängelhaftung/Haftung
  1. Der Anbieter garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.
  1. Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
  1. Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
  1. Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
  1. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
11. Laufzeit und Kündigung
  1. Der Vertrag wird entsprechend der von den Kunden gebuchten Kontingente für einen bestimmten Zeitraum (Abrechnungszeitraum) geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und endet mit Ablauf der gebuchten Laufzeit.
  1. Verträge können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums gekündigt werden und verlängern sich jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum, sofern die Kündigung nicht rechtzeitig beim Anbieter eingegangen ist. (Beispiel: beträgt der Abrechnungszeitraum 12 Monate, so verlängert sich der Vertrag jährlich um weitere 12 Monate).
  1. Davon unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn- der Kunde den Änderungen dieser Bestimmungen nicht zustimmt,
    – der Kunde mit den geschuldeten Zahlungen mehr als vier Wochen in Verzug ist,
    – ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen vorliegt.
  1. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  1. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter nicht länger zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verpflichtet.
12. Datenschutz/Geheimhaltung
  1. Der Kunde wird bei der Nutzung der Software die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Der Anbieter ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO.
  1. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass separat in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bestehenden Pflichten und Rechte des Kunden festgelegt werden.
  1. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
  1. Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Abs. 3 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  1. Die Parteien werden im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen. Kommt eine Einigung vor der Schlichtungsstelle nicht zustande, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
  1. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die durch oder in Verbindung mit diesen Bestimmungen entstehen ist Freiburg im Breisgau, Deutschland. Gleiches gilt für den Erfüllungsort.
  1. Sind die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  1. Soweit von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Übersetzungen in andere Sprachen erstellt werden, bleibt ausschließlich die deutsche Fassung die rechtlich bindende.
  1. Anlagen, sofern vorhanden und auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.